Melden.Online

EINE DIENSTLEISTUNG DER DATSECURETECH

Meldungen

nach HinSchG

Umfang entsprechend § 17 HinSchG:
  • Bestätigung des Eingangs einer Meldung spätestens nach sieben Tagen,
  • Prüfung, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich des § 2 fällt,
  • Weiterer Kontakt mit der hinweisgebenden Person,
  • Prüfung der Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung,
  • Erforderlichenfalls: Ersuchen um weitere Informationen und
  • Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen nach § 18.
Ganz individuell

Meldewege Gem. § 16 HinSchG:​

Mündliche Meldewege

  • Telefonische Erreichbarkeit
  • Entgegennahme von Sprachnachrichten

 

Schriftliche Meldewege

  • Meldeformular über Webseite
  • Kontaktaufnahme per E-Mail
  • Briefverkehr
  • Kurznachrichten

 

Persönlicher Kontakt

  • Persönliches Treffen
  • Videomeeting
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